Die Sicherung am Arbeitsbereich erfolgt an sogenannten Anschlagpunkten.
Anschlageinrichtungen für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) werden nach DIN EN 795 erstellt und in folgende Arten unterteilt:
Anschlagpunkte für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Klasse A1, permanent mit dem Bauwerk verbundene Einzel-Anschlagpunkte, an vertikalen, horizontalen und schrägen Oberflächen, wie z.B. Wände, Säulen, Fensterstürze.
Klasse A2, permanent mit dem Bauwerk verbundene Einzel-Anschlagpunkte auf Dachflächen
Anschlageinrichtung der Klasse C und D lassen sich in zwei Untergruppen einteilen
nicht überfahrbare Systeme
überfahrbare Systeme
Dies bedeute, dass der Nutzer der Anschlageinrichtung im Fall eines überfahrbaren Systemes, seinen Schutzausrüstung gegen Absturz mit dem Seil- oder dem Schienensystem verbindet und die jeweiligen Anbindungspunkte zum Bauwerk (Stützen) ohne Hindernisse passieren kann. Dies bedeutet eine durchgehende Sicherung des Nutzers und minimiert die Möglichkeit der Fehlanwendung.
Klasse C, Anschlageinrichtungen mit horizontalem Führungsseil
Verbindung von Einzel-Anschlagpunkten aus Klasse A1oder A2 mit einem Seilsystem.
Verbindung von Einzel-Anschlagpunkten aus Klasse A1oder A2 mit einem Schienensystem.
Klasse E, durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen
Häufige Fragen zu Anschlageinrichtungen
Was sind Anschlageinrichtungen?
Anschlageinrichtungen (ASE) sind Einrichtungen mit einem oder mehreren Anschlagpunkten zum anschlagen bzw. befestigen von Auffangsystemen. Es können ASE nach DIN EN 795 bzw. 516 und 517, aber auch andere geeignete Anschlageinrichtungen ausgewählt werden. Die DIN EN 795 unterscheidet ASE vom Typ A1, A2, B, C, D, und E.
Anschlageinrichtungen (ASE) können entweder als standardisierte, bauaufsichtlich zugelassene Einzelanschlagpunkte oder als standortspezifisch hergestellte Anschlagpunkte und Seilführungs-/Seilsicherungssysteme ausgeführt sein. ASE sind gemäß DGUV Regel 112-198 (bisher BGR/GUV-R 198) dann geeignet, wenn sich das befestigte Auffangsystem nicht von der ASE lösen kann und die Tragfähigkeit nach den technischen Baubestimmungen oder durch Prüfung nachgewiesen ist. Die Tragfähigkeit F nach EN 795 1996( = Fst * gF) muss dabei für eine Person mindestens 7,5 kN (= 6 kN * 1,25) betragen. Für jede weitere Person ist diese Last um 1,25 kN (= 1 kN * 1,25) zu erhöhen (2 Personen z.B. 8,75 kN).
Nach EN 795 2012 muss die Tragfähigkeit F mindestens 11kN betragen.
Wie erkenne ich einen geeigneten Anschlagpunkt?
Ein zugelassener Anschlagpunkt muss als solcher gekennzeichnet sein. Aus der Kennzeichnung sollte hervorgehen für wieviele Personen und für welche Art der PSA die ASE freigegeben ist. Das Datum der letzten Prüfung sollte ebenfalls erkennbar sein.
Wer ist zur Prüfung der ASE verpflichtet?
Alle ASE sind regelmäßig durch den Eigentümer zu prüfen und zu warten. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus der allgemeinen gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, der im BGB verankerten unbegrenzten Haftung für verschuldete Schäden gegenüber Dritten. Weitere Vorschriften dazu enthalten u.a. das ArbSchG und BGRs und BGVs sowie die Bedienungsanleitungen der jeweiligen Hersteller der ASE.
Wie oft sind ASE zu prüfen?
Grundsätzlich legt der Hersteller der ASE fest, in welchen zeitlichen Abständen diese zu Prüfen sind.
Im Regelfall beträgt diese Frist 12 Monate bzw. bei Bedarf.
Liegt keine Angabe von Seiten des Herstellers vor, greifen die Vorgaben des gesetzlichen Arbeitsschutzes.
Eine Prüfung der ASE sollte mindestens im Abstand von 6 Jahren im Rahmen der großen Stahlbauprüfung gemäß DIN 4131 bzw. Hauptprüfung nach DIN 1076 erfolgen.
Nach jedem Belastungsfall (Absturz) und bei Mängeln nach Sichtprüfung müssen ASE geprüft werden.
Wer sollte / darf die ASE prüfen?
Prüfberechtigt ist wer folgende Qualifikationen nachweisen kann:
Gültiger Nachweis über die erfolgreiche Untersuchung nach BGG G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" gemäß BGI 504-41 (ZH 1/600.41),
Ausbildung im Steigen und im Umgang mit PSA gegen Absturz,
Ausbildung im Retten und im Umgang mit Rettungsgeräten,
Ersthelferausbildung entsprechend BGV A1 §26.
praktische bautechnische Erfahrung zur Einschätzung der baulichen Gegebenheiten, z.B. der Widerlager,
Sachkunde des Herstellers der ASE,
Sachkunde in Bereich Befestigungstechnik,
Sachkunde im Bereich Dichtungstechnik,
Fähigkeiten zur Durchführung von Kleinreparaturen (z.B. Abdichtung von Dachaufbauten)
Sachkunde im Bereich der Infrastruktur und der organisatorischen Abläufe des Betreibers des Standortes mit ASE.
Was sollte die wiederkehrende Prüfung umfassen?
Neben einem Zugversuch bei Anschlageinrichtungen nach EN 795 Klasse C muss eine allgemeine Bewertung erfolgen, ob die ASE den gültigen Arbeitssicherheitsanforderungen entsprechen, sinnvoll positioniert und für den praktischen Einsatz verwendbar sind im Hinblick auf
die Absturzhöhe,
einen möglichen Pendelsturz und
Rettungsmöglichkeiten.
Welche Ergebnisse der Zugprüfung sind zu erwarten?
Resultate der Zugprüfung können sein:
Prüfung erfolgreich bestanden
Prüfung nicht bestanden wegen Versagen der ASE
Abbruch der Prüfung wegen erhöhten Risikos auf Sachbeschädigung an den Vorrichtungen, am Versuchsaufbau oder am Bauwerk
Wie sollte die Dokumentation der Prüfung erfolgen?
Eine ordnungsgemäße Dokumentation enthält folgende Informationen:
Foto der Gesamtansicht des Standortes der ASE,
Lageskizze aller geprüften ASE ggf. mit Nummerierung
Fotodokumentation ggf. vorhandener Kennzeichnungen an den ASE vor Neukennzeichnung
Prüfbericht zu jeder einzelnen ASE inklusive Aussage zur arbeitssicherheitstechnischen Eignung,
Fotodokumentation des Versuchsaufbaus jeder Zugprobe,
Fotodokumentation der ASE zu Beginn und Ende jedes Belastungsversuches inklusive Darstellung der Messwerte,
Dokumentation eventueller Verformungen der ASE bei Versagen,
Fotodokumentation der Kennzeichnung der ASE entsprechend des Prüfergebnisses,
Schriftliche Dokumentation der Gesamtprüfung.
Eine fachliche Beratung und individuelle Angebote zu den genannten Produkten und Lösungen erhalten Sie von:
Höhentechnik FÖRSTER Panroder Str. 24 65510Hünstetten