Allgemeine Grundlagen
§4 Arbeitsschutzgesetz«Die Arbeit ist so zu gestalten, dass keine Gefahr für das Leben und/oder die Gesundheit entsteht.»
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind anzuwenden bei Arbeiten mit Absturzgefährdung (Sturzhöhe > 1m, bei Schachtanlagen ab 0m), wenn keine anderen geeigneten organisatorischen oder technischen Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Geländer, getroffen werden können (DGUV Regel 112-198 (bisher BGR/GUV-R 198); § 12 BGV C22, ASR 2.1). Um dies beurteilen zu können, ist durch den Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person eine Gefährdungsermittlung durchzuführen. Wesentlich ist dabei auch, ob eine mögliche permanente Sicherung im Hinblick auf die auszuführenden Tätigkeiten (insbesondere deren Häufigkeit und zeitlichen Umfang) verhältnismäßig ist.
Was bedeute das im Klartext für den Planer, Bauherren, Betreiber oder Arbeitgeber?
Sie müssen, zum Beispiel als Arbeitgeber, für Ihre Arbeitnehmer einen Zugangsweg zu einem 10m hoch gelegen Arbeitsbereich schaffen. Ihre Mitarbeiter müssen einmal täglich zu diesem Arbeitsbereich gelangen. Es stellt sich jetzt die Frage, ob es eine Treppe sein muss, oder darf es als Zugangsweg auch eine ortsfeste Leiter sein. Sie stellen die möglichen Gefahren, bei der Benutzung der Treppe und der ortsfesten Leiter, sowie die zeitliche Häufigkeit der Nutzung gegenüber. Es ergibt sich klar, dass Sie eine Treppe verbauen müssen, wenn dies technisch machbar ist. Wir nehmen nun den selben Arbeitsbereich, aber die Zugangshäufigkeit beträt jetzt nur einmal pro Jahr, für z.B. Wartungsarbeiten an einer Lüftungsanlage. In diesem Fall ergibt sich, dass Sie eine Leiteranlage verbauen dürfen. Das heißt für die Praxis, Sie benötigen immer eine Gefährdungsermittlung und eine unabhängige Beurteilung der Möglichkeiten.
Es gibt keine "Lösung von der Stange", auch wenn Ihnen dies viele Vertreter erzählen werden! Die Planung und vor allem die Ausführung von Zugangswegen und Absturzsicherungssystemen sind immer spezifische Lösungen!
Wie in allen Bereichen gilt auch hier, dass Ihr Angestellter ohne Gefahr zu der Stelle gelangen können muss, an der die angedachten Arbeiten durchgeführt werden sollen. Betrachten wir die Problematik von nicht tragfähigen Oberflächen wie zum Beispiel Dachflächen aus Zementverbundwerkstoffen "Eternitdach". Hier könnte eine mögliche Lösung die Verwendung von Druckverteilungselementen sein.
Hier ein Beispiel unseres Partners KeeSafety:
Mit dieser Art von Druckverteilungselementen lässt sich der maximale Oberflächendruck auf unter 70kg/m² reduzieren.
Wie auf den Bildern zu sehen ist, lassen sich solche Elemente entweder mit einer Geländeranlage ausstatten, sodass die Nutzung ohne PSAgA stattfinden darf oder man hat die Möglichkeit diese Anlagen mit Anschlageinrichtungen nach EN 795 zu kombinieren. Auch lassen sich alle Arten von Dachneigungen oder Dachformen mit diesem System realisieren. Als Anwendungsbereich wäre zum Beispiel die Schaffung eines Zuganges für den Schornsteinfeger auf einem Falzdach (ohne dies durchdringen zu müssen) denkbar.